Datenaktualisierung Mitglieder

Monatl. 0,80% d. Bttogeh., max. € 60,- / min. € 8,50
Ich stelle einen freien Tag alle 2 Jahre zur Verfügung: monatl. 0,50% des Bruttogehalts, max. € 37,- / min. € 8,50. Hierfür muss eine Einverständniserklärung abgegeben werden:
Ich erkläre mich als Mitglied der Austrian Cockpit Association bereit, diese durch Leistung zusätzlicher Arbeitstage zu unterstützen.
Da bei meinem Arbeitgeber ein Gehaltsabzug des Mitgliedsbeitrages möglich ist, erkläre ich mich einverstanden, dass mein ACA-Beitrag durch den Arbeitgeber von meinem Gehalt abgezogen wird. Ich ermächtige ACA, die für die Beitragserhebung erforderlichen personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO an den Arbeitgeber zu übermitteln (Name und Beitragsvariante) und den Arbeitgeber, die Daten an ACA zurückzumelden (in Form von Mitgliederlisten; darin enthalten: Name und Beitrag). Diese Einwilligung kann von mir widerrufen werden (Widerrufsrecht gem. DSGVO - die Rechtmäßigkeit der Einwilligung bis zum Widerruf wird nicht berührt).

aca.info zukünftig Print oder Digital

Das Magazin aca.info erscheint 5-6 mal jährlich. Bislang haben die Printversion nahezu alle ordentlichen Mitglieder per Post erhalten. (Anmerkung: auch bisher konnten sich Mitglieder die aca.info zusätzlich als pdf downloaden.)

Bitte klicke an, welche Variante du in Zukunft bevorzugst:

ACA Beitragsvariante

Für Mitglieder bei Austrian Airlines gibt es die Möglichkeit, den Beitrag mittels Gehaltsabzug zu leisten. Wir bitten jene, die uns noch nicht ihr Einverständnis gegeben haben, dies mittels dieses Formulars zu tun.

Da bei meinem Arbeitgeber ein Gehaltsabzug des Mitgliedsbeitrages möglich ist, erkläre ich mich einverstanden, dass mein ACA-Beitrag durch den Arbeitgeber von meinem Gehalt abgezogen wird. Ich ermächtige ACA, die für die Beitragserhebung erforderlichen personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO an den Arbeitgeber zu übermitteln (Name und Beitragsvariante) und den Arbeitgeber, die Daten an ACA zurückzumelden (in Form von Mitgliederlisten; darin enthalten: Name und Beitrag). Diese Einwilligung kann von mir widerrufen werden (Widerrufsrecht gem. DSGVO - die Rechtmäßigkeit der Einwilligung bis zum Widerruf wird nicht berührt). Der Abzug wird erst nach Ablauf des beitragsfreien Jahres in Kraft gesetzt.
Ich stelle einen freien Tag alle 2 Jahre zur Verfügung: monatl. 0,50% des Bruttogehalts, max. € 37,- / min. € 8,50 Hierfür muss eine Einverständniserklärung abgegeben werden:
Ich bin damit einverstanden, dass mir im Rahmen und nach den Regeln der diesbezüglichen Vereinbarung zwischen Austrian Airlines und Austrian Cockpit Association zusätzliche Arbeitszeit eingeteilt wird, um eine entsprechende Freistellung von Mitarbeitern der ACA zur Ausübung ihrer Tätigkeit für den Verband zu ermöglichen. Die Mindestanzahl der freien Tage pro Monat gemäß gültigem Kollektivvertrag wird dabei jedenfalls eingehalten. Wird in einem Monat ein „ACA DAFT“ eingeteilt und im Dienstplan markiert, dann verringert sich in diesem Monat die für die Abrechnung von Mehrleistung herangezogene Flugzeit um 4:05 Stunden (fiktive Flugzeit) und die für Überstunden herangezogene Arbeitszeit (7M) um 8:10 Stunden. Andere Bestimmungen des Kollektivvertrages (insb. Vorruhezeiten, Nachruhezeiten, RLF- und ZLF-Tage, nicht jedoch DBF-Tage), keinesfalls jedoch behördliche Bestimmungen, können im Bedarfsfall außer Acht gelassen werden. Ich bin damit einverstanden, dass alle damit zusammenhängenden Daten von Austrian Airlines an ACA und von ACA an Austrian übermittelt und von beiden automationsunterstützt verarbeitet werden.
Ich stelle keine freien Tage für ACA-Tätigkeiten zur Verfügung: monatl. 0,80% d. Bttogeh., max. € 60,- / min. € 8,50

Informationspflicht gemäß DSGVO

  • Verantwortlicher: AUSTRIAN COCKPIT ASSOCIATION 
  • 1300 Flughafen Wien, Office Park 3, T: +43 1 9971787, E-Mail: office@aca.or.at, https://www.aca.or.at
  • Zweck für die Erhebung der personenbezogenen Daten: Mitgliederbetreuung, Mitgliederinformation, Beitragsabwicklung, interne statistische Erfassung. 
  • Dauer der Speicherung der Daten: Während aufrechter Mitgliedschaft, nach dem Ausscheiden weitere 7 Jahre gemäß §§ 131,132 BAO
  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerrufsrecht (die Rechtmäßigkeit der Einwilligung bis zum Widerruf wird nicht berührt).
  • Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde gemäß DSG § 24 (1).